Die VOB ( Verdingungsordnung von Bauleistungen.)
    Die VOB ist kein Gesetz sie gilt aber vom Gesetzgeber als Allgemeine
      Geschäftsbedingung.
      
Die VOB ist in drei Teile gegliedert.
      
- Teil A
      behandelt die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von
      Bauleistungen.
 
      - Teil B ist für die Vertragsgestaltung interessant
 
      -  Teil C für allgemeine Technische Vorschriften für
      Bauleistungen.